Alle Verbote aufgehoben
Mittwoch, 18. Februar 2009Wenn sich Bauarbeiter auf einer Autobahn schützen möchten, müssen sie das richtig machen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein 2km vor der ohnehin gut sichtbaren Baustelle aufgestelltes Schild eine gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgibt, wenn 1km vor der Baustelle ein seit Jahren reguläres montiertes Schild alle Streckenverbote aufhebt.
Unzweifelhaft, dass es mir gestattet ist, mit Tempo 200 an den Straßenarbeitern vorbei zu brettern. Das Gesetz ist auf meiner Seite.
Zugegebenermaßen erschließt sich diese Argumentation nicht sofort, sie kann aber an einem zeitgemäßen Beispiel leicht verdeutlicht werden:
Wenn ich in den letzten Jahren für eine Investmentgesellschaft Papierwerte und meine daran gekoppelten Boni in schwindelerregende Höhen getrieben habe, das Ganze auffliegt und nun wieder der tatsächliche Wert meiner Arbeit in den Büchern steht, muss ich gegenwärtig ja auch nicht auf Millionenboni verzichten oder sie gar zurückzahlen, nur weil diese mittlerweile von den Steuergeldern der Kollegen mitgetragen werden, die ich eben noch in die Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit entlassen habe. Das ist juristisch einwandfrei geregelt. Sonst wäre es ja so, als ob ein Bonus nur für gute wirtschaftliche Leistung gezahlt würde.
Wir erinnern uns: Die Abschreibungswelle der Banken begann, als in auf dem US-Immobilienmarkt hoch riskante (da nicht auf Bonität der Kreditnehmer geprüfte) Hypotheken in wohlklingende „Finanzprodukte“ verpackt wurden. Das Risiko der Produkte wurde aber ausgegliedert, damit die sich noch sorglos verkaufen lassen und das in weitere Produkte extrahierte Risiko wurde separat verwettet. Da mit dem Risiko die Rendite steigt, ließen sich auch diese Produkte prima verkaufen. Ganz klar, dass da keiner was für kann. Anders liegt der Fall des Gederner Bankangestellten, der keine Produkte sondern aus naiver Nächstenliebe trotz negativer Bonitätsprüfung Kredite vergab. Für die Kreditvergabe – auch die uneigennützige – gibt es aber gesetzliche Rahmenbedingungen.
Vorsicht jedoch, Unterschlagung von Pfandbons hat mit den oben genannten Fällen nichts zu tun. Um die Gesellschaft zusammenzuhalten, dürfen solche intuitiv nachvollziehbaren Straftaten nicht in einem Vieraugengespräch mit dem Vorgesetzten aus der Welt geschafft werden, sondern müssen – weil Gesetze nunmal nicht zum Spaß gemacht werden – durch mehrere Instanzen gehen.